Ingenieurbüro für Schallschutz
Stüttgener Str. 33  ·  41468 Neuss         
Tel.  02131 - 35505  ·  Fax: 02131 - 35506
E-mail: Laerm@Laerm.com

Gewerbelärm


Obwohl sich mehr Menschen durch Verkehrslärm gestört fühlen als durch Gewerbelärm, ist der Bereich der Gewerbegeräusche der in Deutschland am strengsten reglementierte. Insbesondere zur Nachtzeit gelten sehr strenge Richtwerte. Die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) vom 01. November 1998 sieht folgende Immissionsrichtwerte außerhalb von Gebäuden vor:

Nutzung Tag
6 - 22 Uhr
Nacht 
22 - 6 Uhr
a) in Industriegebieten 70 dB(A)
b) in Gewerbegebieten 65 dB(A) 50 dB(A)
c) in Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten 60 dB(A) 45 dB(A)
d) in allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten 55 dB(A) 40 dB(A)
e) in reinen Wohngebieten 50 dB(A) 35 dB(A)
f) Kurgebiete, Krankenhäuser und Pflegeanstalten 45 dB(A) 35 dB(A)

In Sondergebieten je nach Nutzung. Der Nachtrichtwert gilt für die lauteste Nachtstunde. Einzelne kurze Pegelspitzen dürfen tagsüber nicht mehr als 30 dB und nachts nicht mehr als 20 dB über dem Immissionsrichtwert liegen. Ferner gibt es Zuschläge für Ruhezeiten und Ausnahmeregelungen für seltene Ereignisse. Die Nachtzeit kann bis zu einer Stunde hinausgeschoben oder vorverlegt werden, soweit dies wegen der besonderen örtlichen oder wegen zwingender betrieblicher Verhältnisse unter Berücksichtigung des Schutzes vor schädlichen Umwelteinwirkungen erforderlich ist. Eine achtstündige Nachtruhe der Nachbarschaft im Einwirkungsbereich der Anlage ist sicherzustellen. In baulich mit der Anlage verbundenen Wohnräumen dürfen tagsüber 35 dB(A) und nachts 25 dB(A) nicht überschritten werden.

Häufig werden Gemengelagen mit einer Mischung aus Wohnen und Gewerbe angetroffen, dies stellt die Planer vor schwere Aufgaben.  

Das I.F.S. fertigt drei Arten von Gutachten an: 

Das I.F.S. begleitet das Genehmigungsverfahren in enger Abstimmung mit den Genehmigungsbehörden und dem Unternehmer bis zur erteilten Genehmigung. 

Häufig entstehen Konflikte durch das Heranrücken von Wohnbebauung an bestehende, Bestandsschutz genießende Gewerbebetriebe. Hier hilft oft ein Schallgutachten, um zukünftige Konflikte im Vorfeld abzuwehren. 

Das I.F.S. fertigt Schallschutzgutachten für bestehende und geplante Betriebe bis hin zu großflächigen Neuansiedlungen an! 


Home nach oben
© Ingenieurbüro für Schallschutz, Neuss 2000-2005

Oktober 2005