Ingenieurbüro für Schallschutz
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Kontingentierung von Schallemissionen

Sind in der Nachbarschaft eines Wohngebietes mehrere Gewerbebetriebe, welche Lärmerzeugende Tätigkeiten ausüben, so kann es nicht sein, dass ein Betrieb für sich allein die zulässigen Lärmrichtwerte ausschöpft und die anderen Betriebe überhaupt keinen Lärm erzeugen dürfen. 

Um den Lärm gerecht zu verteilen, muss ein Kontingentierungsverfahren durchgeführt werden. Hierdurch wird sichergestellt, dass alle Betriebe gemeinsam die Richtwerte nicht überschreiten. 

Das I.F.S. kontingentiert gewerbliche Schallemissionen so, dass die Immissionsrichtwerte optimal ausgeschöpft werden. Oder nach dem Grundsatz: Alle dürfen gleich viel Lärm verbreiten.  

Das I.F.S. optimiert die Schallpegelanteile einzelner gewerblicher Flächen unter Berücksichtigung aller Randbedingungen, wie z.B. bereits bestehende Betriebe oder planerische Vorgaben in der Weise, dass auch Möglichkeiten für stärker störende Betriebe geschaffen werden. Hierzu bedient es sich der modernsten Software und nutzt jahrzehntelange Erfahrung zum Vorteil der Planer und Nutzer der Grundstücke.

Zur Zeit wird eine DIN-Norm über die Lärmkontingentierung erstellt, an der wir teilweise mitgearbeitet haben.


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Oktober 2005