| Ingenieurbüro für Schallschutz |
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| Tel. 02131 - 35505 · Fax: 02131 - 35506 |
| E-mail: Laerm@Laerm.com |
Kontingentierung von Schallemissionen |
Sind in der Nachbarschaft eines Wohngebietes mehrere Gewerbebetriebe, welche
Lärmerzeugende Tätigkeiten ausüben, so kann es nicht sein, dass ein Betrieb für sich
allein die zulässigen Lärmrichtwerte ausschöpft und die anderen Betriebe überhaupt
keinen Lärm erzeugen dürfen.
Um den Lärm gerecht zu verteilen, muss ein Kontingentierungsverfahren
durchgeführt werden. Hierdurch wird sichergestellt, dass alle Betriebe gemeinsam die
Richtwerte nicht überschreiten.
Das I.F.S. kontingentiert gewerbliche Schallemissionen so, dass die Immissionsrichtwerte
optimal ausgeschöpft werden. Oder nach dem Grundsatz: Alle dürfen gleich viel Lärm
verbreiten.
Das I.F.S. optimiert die Schallpegelanteile einzelner gewerblicher Flächen unter
Berücksichtigung aller Randbedingungen, wie z.B. bereits bestehende Betriebe oder
planerische Vorgaben in der Weise, dass auch Möglichkeiten für stärker störende
Betriebe geschaffen werden. Hierzu bedient es sich der modernsten Software und nutzt
jahrzehntelange Erfahrung zum Vorteil der Planer und Nutzer der Grundstücke.
Zur Zeit wird eine DIN-Norm über die Lärmkontingentierung erstellt, an der wir teilweise mitgearbeitet haben.
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Oktober 2005