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Lärmminderungspläne und Strategische Lärmkarten |
Gemäß § 47a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes haben alle Gemeinden Lärmminderungspläne aufzustellen. Nach der neuen EU-Umgebungslärm-Richtlinie müssen für alle Ballungsgebiete, sowie in der Nähe bestimmter großer Lärmquellen ebenfalls Lärmminderungspläne aufgestellt werden.
In der Europäischen Union wurde die Umgebungslärm-Richtlinie beschlossen, die inzwischen auch in deutsches Recht umgesetzt wurde. In ihr werden landesweit sog. "strategische Lärmkarten" und Aktionspläne bis zum Jahre 2007 verbindlich vorgeschrieben. Das I.F.S. hat sich ausgiebig von Beginn an mit diesem Thema beschäftigt und kann den berichtspflichtigen Gemeinden, Regionen und Verkehrsträgern die richtlinienkonforme Erstellung der Karten und Berichte anbieten.
Schallimmissionskarten, wie sie dieses Beispiel für Eisenbahnlärm zeigt, stehen am Anfang der Lärmminderungsplanung. Sie zeigen die kritischen Bereiche auf (Konfliktgebiete), in denen Minderungsmaßnahmen vorgeschlagen werden müssen (Maßnahmenpläne). Nach Durchführen der Maßnahmen müssen die Erfolge durch eine neue Schallimmissionskarte dokumentiert werden.
Lärmminderungspläne müssen ständig fortentwickelt werden, da sich bei jeder Planung die Voraussetzungen ändern. Gemeinden, die einmal einen Lärmminderungsplan aufgestellt haben, können ihn ständig aktualisieren und sparen sich hierdurch zukünftig viele Einzelgutachten in der Bauleitplanung.
Lärmminderungspläne sparen langfristig Kosten, da teure
Fehlplanungen vermieden werden und Lärmgutachten
überflüssig werden!
Der Leiter des I.F.S. hat mehr als 20 Jahre Erfahrung in der Aufstellung
von Schallimmissionskarten: Unser Erfahrungsvorsprung ist Ihr Vorteil!
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Oktober 2005