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Internationaler Tag gegen den Lärm 2002:
Fluglärm an der NATO-Airbase Geilenkirchen
International wird der Tag gegen den Lärm als "Noise Awareness Day" jedes Jahr begangen.
In diesem Jahr fand er am 24.April statt.
Sinn des Tages ist es, auf dasjenige Umweltproblem aufmerksam zu machen, unter dem die meisten Bürgerinnen und Bürger leiden, mehr als unter jedem anderen Umweltproblem: Nach einer Untersuchung des Umweltbundesamtes fühlt sich jeder zweite Deutsche zumindest ab und zu durch Fluglärm belästigt.
Im Rahmen der bundesweiten Informationsveranstaltungen über den Lärm hat das Ingenieurbüro für Schallschutz in Neuss auch im letzten Jahre eine Präsentation durchgeführt. In dieser Reihe stand auch die diesjährige Veranstaltung gegen den Fluglärm in Geilenkirchen, hervorgerufen durch die veralteten Flugzeuge der fliegenden Frühwarn- und Kommandozentralen der NATO, auch bekannt als AWACS-Flugzeuge.
Auf der diesjährigen Veranstaltung wurde über ein schalltechnisches Gutachten zum militärischen Fluglärm in Geilenkirchen berichtet werden. Es haben sowohl Fluglärmgegner als auch Vertreter der NATO Gelegenheit für eine Darstellung aus ihrer Sicht erhalten. Anwesend waren .a.:
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Die Information fand auf dem Marktplatz der Stadt Geilenkirchen statt, der bei den meisten Landungen unmittelbar von den AWACS-Flugzeugen überflogen wird.
Leider war niemand vom Bundesverteidigungsministerium anwesend, so dass Herr Major Mack der einzige militärische Vertreter war. Deshalb musste er ständig auf die Fragen der Fluglärmgegener antworten.
Zuerst stellte Uwe Ritterstaedt in Grundzügen das schalltechnische Gutachten vor.:
Alle Maximalpegel von Überflügen betrugen mehr als 80 dB(A), das lauteste gemessene Flugzeug erzeugte einen Maximalpegel von 102,5 dB(A). Nimmt man gekippte Fenster zum Lüften an, so ergeben sich Innenraumpegel von bis zu 87 dB(A). bei solchen Lautstärken ist keine Unterhaltung und kein Schulunterricht möglich. Die nächtliche Aufweckschwelle beträgt ca. 65 dB(A) im Schlafraum. Bei den seltenen Nachtüberflügen wird diese deutlich überschritten.
Der Beurteilungspegel betrug im Mittel tagsüber bei 71,5 dB(A). dieser Wert liegt höher als es z.B. die TA Lärm für Gewerbelärm in einem Industriegebiet zulässt! Würde also der Fluglärm wie gewerblicher Lärm beurteilt, so würde der Immissionsrichtwert der TA Lärm für ein Reines Wohngebiet von tagsüber 55 dB(A) um mehr als 16 dB überschritten!
Nach Untersuchungen von KASTKA, Uni Düsseldorf, fühlen sich bei einer derartigen Lautstärke 65 % aller Anwohner erheblich belästigt. Die Grenze des Zumutbaren liegt bei 10%.
Fazit der Untersuchung: Es liegt eine erhebliche Umwelteinwirkung vor, die, wenn sie von irgendeinem anderen als dem Militär verursacht würde, einen sofortigen Handlungsbedarf auslösen würde.
Herr Dr. Feldhoff wies auf das durch Lärm steigende Risiko hin, an Herz-Kreislauferkrankungen und Schlafstörungen zu erkranken.
Herr Beckers wies auf die Unzulänglichkeiten des total veralteten Fluglärmschutzgesetz hin. Hier ist die Politik gefragt, die Novellierung mit einem angemessenen Schutzziel zu beschleunigen.
Zusätzlich zu den geladenen Referenten führte ein Mitglied der Bürgerinitiative aus, dass seiner Meinung nach der Flugplatz Geilenkirchen ohne Betriebsgenehmigung betrieben werde; diese müsste schleunigst nachgeholt werden. Dann würden auch Umweltschutzaspekte berücksichtigt werden müssen.
Grundsätzlich stellte niemand die militärische Notwendigkeit der Frühwarnung und der Aufklärung für die NATO in Frage. Es wurde jedoch verschiedentlich angefragt, warum denn die alten Triebwerke nicht gegen neue, deutlich leisere und sparsamere ausgetauscht würden. Herr Major Mack antwortete, dass das Thema ernsthaft besprochen würde; einen Termin für die Umstellung könne er nicht nennen. Im übrigen würde eine Umstellung mehrere Jahre in Anspruch nehmen.
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