Ingenieurbüro für Schallschutz
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Sport- und Freizeitlärm

Sportlärm  Freizeitlärm


Sport

In der Vergangenheit wurden Sportplätze in unmittelbarer Umgebung von Wohngebieten geplant. Das war gewollt, damit jeder schnell und bequem seinen Sportplatz ereichen konnte. Oft rückt auch die Wohnbebauung immer näher an den Sportplatz heran. Sportausübung ist mit Lärmentwicklung verbunden. Besonders die Fußballspiele am Sonntag, aber auch das abendliche Training. Auch der an- und abfahrende Autoverkehr, sowie der Parkplatzlärm an Sportanlagen zählt hierzu. 

Gegen den Sportlärm wurde die 18 Bundes-Immissionsschutzverordnung erlassen, die genau festlegt, was an Lärm erlaubt ist und was nicht. Die höchstzulässigen Immissionsrichtwerte finden sich hier. 

Nutzung Tag Ruhezeit Nacht
Kurgebiete, Krankenhäuser und Pflegeanstalten  45 dB(A)
45 dB(A) 35 dB(A)
Gebiete, in denen ausschließlich Wohnungen untergebracht sind 50 dB(A)
45 dB(A) 35 dB(A)
Gebiete, in denen vorwiegend Wohnungen untergebracht sind 55 dB(A)
50 dB(A) 40 dB(A)
Gebiete mit gewerblichen Anlagen und Wohnungen, in denen weder vorwiegend gewerbliche Anlagen noch vorwiegend Wohnungen untergebracht sind 60  dB(A)
55 dB(A) 45 dB(A)
Gebiete, in denen vorwiegend gewerbliche Anlagen untergebracht sind 65  dB(A)
60 dB(A) 50 dB(A)

Die Ruhezeiten liegen in den Randzeiten der Tageszeit und sonntags zwischen 13 Uhr und 15 Uhr. Bei intensiver Sportnutzung am Sonntag und für Freizeitlärm ist der gesamte Sonntag Ruhezeit.

Beim I.F.S. erhalten Sie schnell und kompetent Hilfe, wenn Sie sich durch Sportlärm in Ihrer Ruhe gestört fühlen. Nehmen Sie Kontakt auf! Die Möglichkeiten hierzu finden Sie in der Kopfleiste. 


Freizeit

Der Konflikt ist vorprogrammiert: Wenn der eine Zeit hat, seinen (vielleicht Lärmerzeugenden) Freizeitvergnügen nachzugehen, will sich der andere (mit Recht) gerade zu derselben Zeit vom Alltagsstress erholen. Es muss nicht unbedingt Motorsport sein: Auch der Autoverkehr zu und von Freizeiteinrichtungen zählt hierzu. 

Um dieses Konfliktpotenzial zu entschärfen, gelten in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Freizeitlärm-Richtlinien.  Die geltenden Immissionsrichtwerte sind im Prinzip gleich derjenigen für Sportlärm.

Beim I.F.S. erhalten Sie schnell und kompetent Hilfe, wenn Sie sich durch Freizeitaktivitäten in ihrer Ruhe gestört fühlen. Nehmen Sie Kontakt auf! Die Möglichkeiten hierzu finden Sie in der Kopfleiste.


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Oktober 2005