Ingenieurbüro für Schallschutz
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Verkehrslärm

Straßenverkehr, Schienenverkehr und Flugzeuge sind die häufigsten Verursacher von Lärm. Für jede dieser Lärmarten existieren in Deutschland unterschiedliche Berechnungsverfahren mit jeweils unterschiedlichen Schutzansprüchen.

Die Schutzansprüche sind von der Art des Gebietes abhängig, in Wohngebieten gelten niedrigere Immissionsgrenzwerte als z.B. in den Kerngebieten in einer Innenstadt. Weiter sind für die Tageszeiten unterschiedliche Werte anzusetzen. So gelten für den Neubau oder die wesentliche Änderung von Verkehrswegen gemäß der 16. BImSchV (Verkehrs- Lärmschutzverordnung) die folgenden Immissionsgrenzwerte: 

Nutzung: tags 
dB(A)
nachts
dB(A)
an Krankenhäusern, Schulen, Kurheimen und Altenheimen 57 47
in reinen und allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten 59 49
in Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten 64 54
in Gewerbegebieten 69 59

(weitere Grenz-, Richt- und Orientierungswerte finden Sie u.a. auf der Homepage des DAL in der Rubrik Thema Lärm/Richt- und Grenzwerte).

Mit unserer Kompetenz und unserer Erfahrung helfen wir Ihnen, in diesem Dschungel von Vorschriften und Rechenverfahren zurechtzufinden.

Wenn Sie wissen wollen, wie laut der Straßenverkehr vor Ihrem Fenster ist, genügt eine kleine überschlägige Berechnung für wenig Geld. Soll für ein ganzes Wohngebiet die Lärmbelastung z.B. für einen Bebauungsplan oder einem Vorhaben- und Erschließungsplan ermittelt werden, so fertigt das I.F.S. Schallimmissionskarten an, die flächig die Belastung für das ganze Gebiet unter Berücksichtigung aller die Schallausbreitung beeinflussenden Faktoren in Übereinstimmung mit den geltenden Normen und Richtlinien angeben.

Bei Überschreitungen der Grenzwerte muss Schallschutz vorgeschlagen werden. Dieser kann in die drei Klassen eingeteilt werden: 

  1. aktiver Schallschutz an der Quelle 
  2. Behindern der Schallausbreitung (Abschirmung) 
  3. Schutz des Betroffenen (passiver Schallschutz) 

Die Reihenfolge stellt eine Wertung dar, wobei in dieser Reihenfolge die Möglichkeiten geprüft werden müssen. 

Das I.F.S. führt Schallimmissionsberechnungen und -messungen für alle Lärmarten durch, dimensioniert Schallschutzmaßnahmen nach der oben genannten Prioritätenliste und weist messtechnisch oder rechnerisch den Erfolg nach. Hierbei werden geeichte Schallpegelmesser und modernste Computertechnik in Verbindung mit der aktuellsten, amtlich geprüften Software eingesetzt.


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Oktober 2005