Arbeitslärm

Gemeint sind die Geräusche, die in Gewerbebetrieben auf die Beschäftigten einwirken. Beurteilt werden sie nach der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung aus dem Jahre 2007. Sie dient nur der Vermeidung von Hörschäden und nicht dem Komfort am Arbeitsplatz. Sie kennt einmal eine Tages- oder Wochendosis als Mittelwert und zum anderen ein Spitzenpegelkriterium zur Vermeidung direkter Hörschäden. Wenn es um die höchsten Schallpegel aus ergonomischer Sicht für Tätigkeiten mit verschiedenem Anspruch auf Konzentration geht, gilt die VDI-Richtlinie 2058 Blatt 3 aus dem Jahre 2014. Sie stuft die Rauminnenpegel nach der  Art der dort zu verrichtenden Arbeit, z.B. einfache Bürotätigkeiten, ärztliche Untersuchungsräume oder andere hochkonzentrierte wissenschaftliche Tätigkeiten ein. Eine ähnliche Unterteilung ist auch für die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung geplant.