Verkehrslärm

Vier Verkehrsarten können Lärm erzeugen. Die nebenstehenden Links führen zu den entsprechenden Seiten.

Zur Bekämpfung des Fluglärms existiert ein eigenes Gesetz, das Fluglärmschutzgesetz. Für die übrigen Verkehrsarten muss zwischen

  • dem Neubau oder der wesentlichen Änderung eines Verkehrsweges,
  • dem Heranrücken von Wohnbebauung und
  • der Bestandssituation ohne Änderungen

unterschieden werden. In jedem Fall gelten andere Richtlinien.

Beim Neubau und der wesentlichen Änderung einer Straße oder eines Schienenweges gelten verbindlich die Immissionsgrenzwerte der 16. Bundes-Immissionsschutzverordnung. Diese Werte sind nach der Nutzung des Wohngebietes und der Tageszeit gestaffelt Sie betragen:

  • an Krankenhäuser, Schulen, Kurheimen und Altenheimen tags/nachts: 57/47 dB(A),
  • fin reinen und allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten tags/nachts: 59/49 dB(A),
  • in Kern-, Dorf- und Mischgebieten: 64/54 dB(A) und
  • in Gewerbegebieten: 69/59 dB(A).

Wie Ihr Gebiet eingestuft wird, können Sie bei Ihrer Gemeinde im Planungsamt erfragen.

Rückt eine Wohnbebauung an einen Verkehrsweg heran, so berechnet sich der Schallschutz nach den Orientierungswerten der Norm DIN 18005. Diese Werte liegen grob um 4 dB unter den Werten der 16. BimSchV.

Auf Lärmsanierungen an bestehenden Verkehrswegen existiert kein Rechtsanspruch. Es werden jedoch freiwillige Maßnahmen je nach Kassenlage nach einer Prioritätenliste vorgenommen, wenn die Sanierungswerte überschritten werden. Dann müssen mindestens die Immissionsgrenzwerte (s.o.) eingehalten werden. Ist dies nicht möglich, so regelt die 18. BImSchV (Verkehrslärm-Schallschutzverordnung) den erforderlichen passiven Schallschutz (z.B. in Form von Schallschutzfenstern).

Die Sanierungswerte oder Auslösewerte betragen zur Zeit (2021):

  • an Krankenhäuser, Schulen, Kurheimen und Altenheimen, in reinen und allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten tags/nachts : 64/54 dB(A),
  • in Kern-, Dorf- und Mischgebieten tags/nachts: 66/56 dB(A) und
  • in Gewerbegebieten tags/nachts: 72/62 dB(A).

Ziel ist es, langfristig die Sanierungswerte an die Immissionsgrenzwerte anzupassen, damit Anwohner an Bestandsstrecken nicht schlechter gestellt sind als an Neubaustrecken.

Für jede Verkehrsart finden Sie eine jeweils eine eigene Seite mit kurzen Erklärungen.