Gemäß 16. BImSchV berechnen sich die Geräusche durch den Straßenverkehr nach der RLS-19 (Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen von 2019).
Die Einflussgrößen für die Berechnung sind u.a.:
- die Verkehrsmenge, getrennt nach Tageszeit und Fahrzeugarten (Pkw, Motorräder, leichte und schwere Lkw),
- der Abstand zur Fahrbahn,
- die Straßengattung (Autobahn, Bundes-, Landes- oder Gemeindestraße),
- die zulässige Höchstgeschwindigkeit, evtl. getrennt nach Fahrzeugarten,
- die Straßenoberfläche (offenporig, glatt, Pflaster etc.),
- Steigung oder Gefälle in Prozent,
- ggfs. Reflexionen an der gegenüberliegenden Straßenseite,
- ggfs. Abschirmungen durch Wände oder Wälle.
Die Beurteilung erfolgt nach den Grundsätzen, wie sie auf der Hauptseite Verkehrslärm beschrieben wurden.
Sanierungen an Straßen werden nur zögerlich durchgeführt, da sie freiwillig sind. An Autobahnen und Bundesstraßen existiert eine eigene Richtlinie, jedoch auch nur für die freiwillige Sanierung. Sind aktive Maßnahmen (Wälle, Wände oder leiser Straßenbelag zu teuer, so können Schallschutzfenster finanziert oder bezuschusst werden.
In einigen Kommunen existieren Schallschutzfensterprogramme, sodass lärmbetroffene Anwohner Zuschüsse für den Einbau von Schallschutzfenstern erhalten können. Wichtig ist noch, dass Lärmschutzfenster gleichzeitig den Wärmeschutz verbessern und damit die Heizkosten senken. Ein Nachteil ist, dass man häufig lüften muss, damit keine Raumfeuchtigkeit zur Schimmelbildung führt. Besser ist es dagegen, eine schallgedämpfte fensterunabhängige Belüftung, z.B. einen mit einem Ventilator versehenen Rohrlüfter, vorzusehen.