Er wird in der 16. BImSchV geregelt. Dort findet sich die Richtlinie „Schall03“, nach der Schienenlärm zu berechnen ist. Ab dem 1.1.2015 gilt eine neue Fassung. Sie ist deutlich komplexer als die alte Fassung, bei der man noch mit einem Taschenrechner Ergebnisse erzielen konnte. Gleichzeitig wurde der sog. „Schienenbonus“ in Höhe von 5 dB für neue Planungsvorhaben abgeschafft.
Bemängelt werden muss u.a., dass nach wie vor kein Kriterium für Pegelspitzen festgelegt und dass der mittlere Schienenzustand nicht definiert wurde. Bahnanwohner wachen nachts von den einzelnen Vorbeifahrten, also den Pegelspitzen auf und nicht durch einen Mittelwert. Bei einer geplanten Novellierung dieser Vorschrift ist es geplant, zusätzlich ein Maximalpegelkriterium aufzunehmen, welches sicherstellt, dass die durch den Schienenlärm verursachten zusätzlichen Aufwachreaktionen begrenzt werden. Es wird damit gerechnet, dass der Maximalpegel ungefähr 15 dB über dem gemittelten Pegel liegen wird. Dies trifft aber nur auf eine bestimmte Entfernung zum Gleis zu.
Das I.F.S. arbeitet zur Zeit an einem Vergleich der Maximalpegel von Flug- und Schienenlärm. Mit Ergebnissen ist Mitte 2023 zu rechnen.
Anspruch auf Schallschutz besteht nur beim Neubau oder einer wesentlichen Änderung. Alle Sanierungsmaßnahmen sind daher freiwillig. Rückt Wohnbebauung an einen Schienenweg heran, so ist die Norm DIN 4109 anzuwenden.
Gemäß Schienenlärmschutzgesetz mussten bis 2020 alle Güterwagen auf modernere, leisere Bremssysteme umgerüstet sein. Nach Untersuchungen der DB AG ist dies bereits bei 98% aller eingesetzten Güterwagen der Fall. Sollten nicht umgerüstete Güterwagen eingesetzt werden, so müssen die Züge deutlich langsamer fahren, um nicht mehr Lärm zu erzeugen wie umgerüstete Wagen bei üblicher Geschwindigkeit.
Durch die modernen Bremsen und weitere Maßnahmen sollen die Schallpegel an Bahnstrecken gegenüber dem Jahre 2013 um 10 dB gesenkt werden. Dies entspräche etwa einer Halbierung der gehörten Lautstärke.
Natürlich ist die erreichte Pegelminderung abhängig vom Güterzuganteil: Je höher dieser ist, desto höher fällt die Pegelminderung aus. Sie kann bei einem hohen Güterzuganteil bis 8 dB betragen.