Schiffslärm

Gemeint sind hier die Geräusche, welche von Binnenschiffen auf Anwohner einwirken. Er wird berechnet nach der Anleitung zur Berechnung der Luftschallausbreitung an Bundeswasserstraßen (ABSAW).

Für den Schiffslärm an Binnenwasserstraßen existiert zusätzlicheine grobe Näherungsberechnung nach DIN 18005 in der Form, dass eine Schiffsvorbeifahrt so viel Lärm erzeugt, wie 3 Lkw mit einer Geschwindigkeit von 80 Km/h. Nach eigenen Messungen an einem Kanal ist diese Berechnungsmethode plausibel.