Freizeitlärm

Er ist Ländersache und wird in jedem Bundesland anders gehandhabt.

Die Freizeitlärmrichtlinie des Länderausschusses für Immissionsschutz (LAI) wurde im Jahre 2015 überarbeitet. Dabei wurden Regelungen für seltene Ereignisse, die ortstypisch oder traditionell sind, eher ermöglicht als nach der alten Richtlinie. Ferner wurden die Beschränkungen zur Nachtzeit teilweise aufgeweicht.

Manche Bundesländer wenden auch die 18. BImSchV (Sportanlagenlärmschutzverordnung) an, in der sonntags die Ruhezeiten anders als die 18. BImSchV geregelt sind. Andere Bundesländer wenden die alte oder die neue Freizeitlärmrichtlinie des LAI, teilweise auch noch länderspezifisch modifiziert, an. Es ist für Betroffene nur schwer vermittelbar, dass jedes Bundesland den Freizeitlärm auf eigene Weise regeln kann!

Die folgende Tabelle zeigt, wie die einzelnen Bundesländer den Freizeitlärm regeln (Stand: 2015).

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