DIN 18005

Schallschutz in der Bauleitplanung
gemäß DIN 18005:

Diese Norm ist in den meisten Bundesländern bauaufsichtlich eingeführt und gilt für die Aufstellung neuer Bebauungspläne, um ein möglichst ungestörtes Nebeneinander zwischen Wohnen und Arbeiten sowie dem Verkehr zu ermöglichen. Sie wird in der Bauleitplanung und bei einer heranrückenden Wohnbebauung zu Rate gezogen. Sie gibt für Planer Hinweise für einen geeigneten Schallschutz. Hierfür sind im Anhang zum Blatt 1 Orientierungswerte festgelegt, die dieses Ziel erreichen.

Allerdings besagt schon der Name „Orientierungswerte“, dass in begründeten Fällen von der Einhaltung abgewichen werden kann. So kann z.B. In der Nähe von Verkehrswegen der Orientierungswert nur selten eingehalten werden. Daher sind gegen Verkehrslärm im Gegensatz zu anderen Lärmarten Schallschutzfenster, ggfs. mit fensterunabhängigen Zwangsbelüftungen, zulässige Schallschutzmaßnahmen.

Die Norm DIN 18005 befindet sich schon seit Längerem In der Überarbeitung. Derzeit (Anfang 2023) läuft das Einspruchsverfahren. Dies ist insofern wichtig, als die derzeit geltende DIN 18005 auf verschiedene, inzwischen novellierte Regelwerke verweist. So kennt sie noch nicht des Urbane Gebiet und die derzeit geltende 16. BImSchV (Verkehrslärmschutzverordnung) zur Berechnung von Verkehrslärm.

Das I.F.S. ist an der Novellierung beteiligt.