Schallschutz im Hochbau gemäß DIN 4109:
Diese Seite befindet sich noch im Aufbau und wird in Kürze überarbeitet werden, da seit Anfang 2018 eine neue Norm DIN 4109 gilt, welche jedoch bereits erneut novelliert wird und noch nicht in allen Bundesländern bauaufsichtlich eingeführt worden ist.
Ein Kritikpunkt an der Norm von 2018 ist die mögliche Ungleichbehandlung von Straßen- und Schienenlärm. Über diesem Punkt wird noch gestritten, wobei sich abzeichnet, dass beim Schienenlärm der Maximalpegel als Kriterium für den passiven Schallschutz herangezogen werden soll. Dieser Umstand führt in Schlafräumen an stark befahrenen Schienenwegen zu einer Verbesserung des erforderlichen Schallschutzes.
Ein Änderungsentwurf liegt bereits seit 2020 vor und ist wegen diverser Einsprüche immer noch nicht endgültig verabschiedet.
Das I.F.S. ist an der Erstellung beteiligt..